Allgemeine

rechtliche & normative  Grundlagen


Nach dem Energiewirtschaftsgesetzes (§49 EnWG) sind PV-Anlagenbetreiber zur Gewährleistung der technische Anlagensicherheit angehalten.

 

Diese Pflicht konkretisiert der Gesetzgeber in der bundesweit geltenden Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV).

Spezifiziert wird die Wartung in den Vorschriften VDE 0126-23, VDE 0105-100, VDE 0100-712.

 

Um diese nachzukommen und frühzeitig Fehler zu erkennen, ist eine regelmäßige Wartung notwendig.

 

Versicherungen können bei Schäden einen Nachweis der Wartung bzw. der elektrischen Prüfung verlangen. In manchen Policen ist dieses auch im Kleingedruckten zu finden.


Bei den Servicedienstleistungen arbeiten wir mit der Möller GmbH aus Diepholz zusammen. So können wir gemeinsam eine optimale Anlagenbetreuung anbieten. 


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